Über alle Grenzen – Grenzüberschreitende Wirtschaftsleistungen

Das Zusammenwachsen der europäischen Wirtschaft, zunehmender Export und Import, stark wachsende Auslandsinvestitionen aber auch die größere Mobilität von Unternehmen und Unternehmern erfordern immer öfter die Berücksichtigung ausländischer Steuervorschriften. Internationale Steuerberatung ist jedoch keinesfalls auf große Unternehmen beschränkt. Immer mehr Klein- und Mittelbetriebe erbringen Wirtschaftsleistungen jenseits der Grenze, etwa auf Baustellen im benachbarten Ausland. Internationale Steuerberatung ist daher mittlerweile zum Regelfall in der Arbeit von COUNT IT TAX gsp Steuerberatung geworden und kann z.B. in folgenden Fällen erforderlich sein:

  • Vermögensbestände im Ausland oder Einkünfte aus dem Ausland
  • Wohnsitz im Ausland und Vermögen oder Einkünfte im Inland
  • Unternehmensgründung oder Gründung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft im Ausland
  • Ausländischer Vertragspartner bei einer Transaktion
  • Erbringung von Dienstleistungen im Ausland
  • Lassen sich Steueroptimierungen durch die Verlagerung von Vermögen ins In- bzw. Ausland erzielen?
  • Bestehen Steuerrisiken bzw. Steuervorteile in Zusammenhang mit Auslandstransaktionen?
  • Gibt es Optimierungsmöglichkeiten durch Ausnützung der Doppelbesteuerungsabkommen (zur Vermeidung doppelter Besteuerung von Einkünften, z.B. ein bestehender inländischer Besteuerungsanspruch wird reduziert oder ausgeschlossen)

COUNT IT TAX gsp Steuerberatung ist auch Ihr Partner für internationale Steuerberatung