Individualität statt Patentrezept

Was bringt das beste Steuerkonzept, wenn es nicht verstanden und somit auch nicht in der Praxis umgesetzt werden kann? Egal ob eine Unternehmensidee erst am Enstehen ist oder sich schon seit Jahren im Geschäftsalltag bewährt – wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes, individuelles Lösungskonzept. Die Wünsche unserer Klienten zu verstehen und umsetzen zu können ist uns wichtig. Wir sind nicht nur Berater, sondern haben für Ihre steuerlichen Anliegen immer ein offenes Ohr. Jeder Klient soll sich letzlich in der erarbeiteten Lösung wiederfinden und auch gleichzeitig wohlfühlen. WIR nehmen uns Zeit für Sie!

Service - Info- und Checklisten

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses

Kategorien: Informationen , Info-Corner

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse z.B. mit Wirtschaftsjahr 2017 bis zum 30.9.2018 zu erfolgen und zwar für Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften, bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000 € überschritten haben. Keine Offenlegungspflicht besteht nach wie vor für Einzelunternehmer und „normale“ Personengesellschaften.

Die nachfolgende Tabelle zeigt Details zur Form der Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht.

Gesellschaft
Wer darf den Jahresabschluss einreichen?
In welcher Form ist der Jahresabschluss einzureichen?

Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften mit Umsatzerlösen bis 70.000 €

Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft

Wahlweise elektronische Form oder Papierform

Kleine GmbH (§ 221 UGB) und Kleinstkapitalgesellschaften (Micros)

Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft

Eingabe der Bilanzdaten in ein elektronisches Formblatt

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft

XML (FinanzOnline) oder als PDF-Beilage via ERV (elektronischer Rechtsverkehr);
die Papierform ist im Unternehmen aufzubewahren

Kapitalgesellschaften mit verpflichtender Abschlussprüfung

Wirtschaftstreuhänder

XML (FinanzOnline) oder als PDF-Beilage via ERV