Individualität statt Patentrezept

Was bringt das beste Steuerkonzept, wenn es nicht verstanden und somit auch nicht in der Praxis umgesetzt werden kann? Egal ob eine Unternehmensidee erst am Enstehen ist oder sich schon seit Jahren im Geschäftsalltag bewährt – wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes, individuelles Lösungskonzept. Die Wünsche unserer Klienten zu verstehen und umsetzen zu können ist uns wichtig. Wir sind nicht nur Berater, sondern haben für Ihre steuerlichen Anliegen immer ein offenes Ohr. Jeder Klient soll sich letzlich in der erarbeiteten Lösung wiederfinden und auch gleichzeitig wohlfühlen. WIR nehmen uns Zeit für Sie!

Service - Info- und Checklisten

UID-Nummern-Validierung

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UID-Nummern-Validierung

UID-Nummern-Validierung

EU - Online UID-Nummernabfrage

Unter folgendem Link können Sie eine UID-Nummer überprüfen. Hier wird lediglich die Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat vergebenen UID überprüft. Der Bezug zu einem bestimmten Unternehmer wird nicht hergestellt.
http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/

Qualifiziertes UID-Bestätigungsverfahren (Stufe 2)

Seit 1.7.2011 hat jeder Unternehmer die UID-Abfrage über FinanzOnline durchzuführen. Soweit ihm dies mangels technischer Voraussetzungen (zB mangels Internetzugangs) oder bei technischen Problemen nicht möglich ist, können Bestätigungsanfragen an das für den Antragsteller zuständige Finanzamt (Umsatzsteuerfinanzamt) gestellt werden.

Hinweis: Die qualifizierte Bestätigungsanfrage über FinanzOnline ist nur dann wirksam, wenn Name und Anschrift des Inhabers der UID angezeigt werden.

Bei einer Bestätigungsanfrage im Rahmen von FinanzOnline wird die Antwort elektronisch mitgeteilt. Der Ausdruck erfolgt durch den Abfragenden selbst. Die ausgedruckte Bestätigung gilt als Beleg und ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren.

Massenabfragen von UID-Nummern sind seit 1.7.2011 mit einem Webservice über FinanzOnline möglich.

Darüberhinaus besteht auch die Möglichkeit einer elektronischen Selbstabfrage über den EU-Server.

Hinweis: Beide Abfragemöglichkeiten (FinanzOnline und EU-Server) stehen Ihnen auch zur Bestätigung der österreichischen UID einer anderen österreichischen Unternehmerin/eines anderen österreichischen Unternehmers zur Verfügung.

Weitere Informationen können Sie folgender Seite des Bundesministeriums für Finanzen entnehmen:
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer/UID-und-ZM.html