Individualität statt Patentrezept

Was bringt das beste Steuerkonzept, wenn es nicht verstanden und somit auch nicht in der Praxis umgesetzt werden kann? Egal ob eine Unternehmensidee erst am Enstehen ist oder sich schon seit Jahren im Geschäftsalltag bewährt – wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes, individuelles Lösungskonzept. Die Wünsche unserer Klienten zu verstehen und umsetzen zu können ist uns wichtig. Wir sind nicht nur Berater, sondern haben für Ihre steuerlichen Anliegen immer ein offenes Ohr. Jeder Klient soll sich letzlich in der erarbeiteten Lösung wiederfinden und auch gleichzeitig wohlfühlen. WIR nehmen uns Zeit für Sie!

Service - Info- und Checklisten

Lohn- und Einkommensteuer

Kategorien: Informationen , Info-Corner

(Für detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie uns bitte!)

Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform 2022 wird die zweite Tarifstufe der Lohnsteuer von 35% auf 30% (ab Juli 2022) und dritte Tarifstufe von 42% auf 40% (ab Juli 2023) gesenkt.

Aus diesem Grund wird für das Jahr 2022 ein Mischwert von 32,5% für die zweite Lohnsteuerstufe und für das Jahr 2023 ein Mischwert von 41% für die dritte Steuerstufe angewendet. Ab 2024 gilt die volle Senkung von 35% auf 30% Prozent und von 42% auf 40%.

(Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde zuvor der Steuersatz für die erste Tarifstufe von 25% auf 20% ab dem Jahr 2020 gesenkt.)

Die Einkommensteuer (Steuersatz) beträgt wie folgt:

Tarifstufen Einkommen
in Euro

2016
bis 2019

2020
bis 2021

2022

2023

2024

Für die ersten 11.000 €

0%

0%

0%

0%

0%

über 11.000 € bis 18.000 €

25%

20%

20%

20%

20%

über 18.000 € bis 31.000 €

35%

35%

32,5%

30%

30%

über 31.000 € bis 60.000 €

42%

42%

42%

41%

40%

über 60.000 € bis 90.000 €

48%

48%

48%

48%

48%

über 90.000 € bis 1.000.000 €

50%

50%

50%

50%

50%

über 1.000.000 € (befristet bis 2025)

55%

55%

55%

55%

55%

 

Berechnung der Einkommensteuer des Jahres 2022 nach der Praktikerformel
(Keine Berücksichtigung von Ausnahmen, Absetzbeträgen, Freibeträgen, Hälftesatz o.ä.)

Einkommen

Formel

Bis 11.000 €

0

Über 11.000 € bis 18.000 €

Einkommen x 20% -2.200 €

Über 18.000 € bis 31.000 €

Einkommen x 32,5% - 4.450 €

Über 31.000 € bis 60.000 €

Einkommen x 42% - 7,395 €

Über 60.000 € bis 90.000 €

Einkommen x 48% - 10.995 €

Über 90.000 € bis 1.000.000 €

Einkommen x 50% - 12.795 €

Über 1.000.000 €

Einkommen x 55% - 62.795 €

 

Berechnung der Einkommensteuer der Jahre 2020 und 2021 nach der Praktikerformel
(Keine Berücksichtigung von Ausnahmen, Absetzbeträgen, Freibeträgen, Hälftesatz o.ä.)

Einkommen

Formel

Bis 11.000 €

0

Über 11.000 € bis 18.000 €

Einkommen x 20% -2.200 €

Über 18.000 € bis 31.000 €

Einkommen x 35% - 4.900 €

Über 31.000 € bis 60.000 €

Einkommen x 42% - 7,070 €

Über 60.000 € bis 90.000 €

Einkommen x 48% - 10.670 €

Über 90.000 € bis 1.000.000 €

Einkommen x 50% - 12.470 €

Über 1.000.000 €

Einkommen x 55% - 62.470 €