Neue Rechtsform, Neue Chancen

Die Rechtsform, in der ein Unternehmen betrieben wird, ist von entscheidender Bedeutung für dessen Gesamterfolg. Wachsender Geschäftsumfang, geänderte Ertragslage, neue Tätigkeitsbereiche oder neue Eigentümerstrukturen sind nur einige der Gründe, derentwegen die bestehende Rechtsform eines Unternehmens möglicherweise nicht mehr optimal ist, und die eine Umgründung, also den Wechsel der Rechtsform, sinnvoll oder notwendig machen. Der rechtliche und steuerliche Rahmen für Umgründungen wird durch das Umgründungssteuergesetz und zahlreiche Bestimmungen des Gesellschaftsrechts (Aktiengesetz, GmbH-Gesetz, Umwandlungsgesetz und Spaltungsgesetz) vorgegeben.

Die gute Nachricht: Es eröffnen sich zahlreiche Möglichkeiten, die – gezielt eingesetzt – sehr attraktive Möglichkeiten zur Steuer- und Kostensenkung bieten. Die schlechte Nachricht: Die Vielzahl von relevanten Rechtsgebieten macht Umgründungen zu einem äußerst komplexen und schwierigen Thema.

COUNT IT TAX gsp Steuerberatung berät Sie in folgenden Punkten:

  • Erwägung der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Vorteile einer Umgründung
  • Beratung (gemeinsam mit Rechtsanwalt und Notar) in gesellschaftsrechtlichen Fragen
  • Begutachtung der Umgründungsverträge aus steuerrechtlicher Sicht
  • Erstellung der Umgründungsbilanzen
  • Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert für Firmenbuchgerichte und Finanzämter
  • Übernahme der erforderlichen Meldungen bei Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern
  • Unterstützung bei der notwendigen Umstellungen im Rechnungswesen u.v.m.

So kann eine Umgründung zu einem wichtigen Instrument der Steueroptimierung werden und gleichzeitig adäquate Strukturen für das weitere Wachstum oder geänderte Eigentumsverhältnisse schaffen.

Neue Strukturen durch Umgründungen

Bei folgenden Maßnahmen unterstützt Sie COUNT IT TAX gsp Steuerberatung:

  • Verschmelzung einer GmbH mit einer anderen Gesellschaft
  • Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft
  • Einlage eines Betriebs in eine GmbH oder Personengesellschaft
  • Vermögen aus einer Kapital- oder Personengesellschaft herauslösen

COUNT IT TAX gsp Steuerberatung ist auch Ihr Umgründungsberater,