Nur die Ruhe – Wir helfen

Jedes Unternehmen – egal ob KMU oder Konzern – wird von der Abgabenbehörde mehr oder weniger regelmäßig geprüft.

Für die Auswahl der Prüfungsfälle gibt es drei mögliche Kriterien:

  • Sie wurden schon besonders lange nicht oder überhaupt noch nie geprüft (Zeitauswahl)
  • Sie haben die Aufmerksamkeit des Finanzamtes erregt (Bedarfsprüfung).
  • Sie wurden durch Zufallsauswahl zur Prüfung vorgeschlagen (Gruppenauswahl).

Der Betriebsprüfer muss sich bei Ihnen oder Ihrem Steuerberater vor der Prüfung anmelden. In der Regel werden die letzten drei Jahre, für welche Sie bereits Steuererklärungen eingereicht haben, geprüft.

In einem Vorbereitungsgespräch zwischen Ihnen und Ihrem Steuerberater werden vor der Prüfung mögliche Diskussions- und Angriffspunkte des Betriebsprüfers ausfindig gemacht und wirksame Gegenstrategien entwickelt. Sie haben nicht nur steuerliche Pflichten, sondern auch Rechte! Wichtig ist dabei auch die Erörterung der Frage, ob eine Selbstanzeige erstattet werden soll, um Straffreiheit für abgabenrechtliche Versäumnisse der Vergangenheit zu erlangen.

Besichtigung Ihres Betriebes durch den Betriebsprüfer

  • COUNT IT TAX gsp Steuerberatung ist anwesend, um allfällige Fragen zu beantworten.
  • Wir werden Sie in allen wichtigen Belangen vor, während und nach der Besichtigung unterstützen.

Schlussbesprechung, an der meistens auch der Vorgesetzte des Prüfers teilnimmt. Natürlich stehen wir Ihnen auch hier mit unserer Erfahrung zur Seite, wobei Ihre Anwesenheit gar nicht zwingend notwendig ist. Wir erledigen das Gespräch für Sie!

COUNT IT TAX gsp Steuerberatung ist auch Ihr Helfer in außergewöhnlichen Situationen